Wintersportverein Mülheim-Kärlich e. V.
Wintersportverein Mülheim-Kärlich e. V.
Teilnahmebedingungen
1. Teilnahme: An den Fahrten / Maßnahmen / Aktivitäten können alle Mitglieder des Wintersportverein Mülheim-Kärlich 1985 e.V. teilnehmen, die auch für Nichtmitglieder gelten, sind als solche im Prospekt erkenntlich.

2. Anmeldungen sind schriftlich – sofern nicht anders in der Ausschreibung angegeben – an die Vereinsadresse zu richten: Wintersportverein Mülheim-Kärlich 1985 e.V., Ursula Wißkirchen Schützenstrasse 64a, 41469 Neuss, 02137/70738, uschiwisskirchen@yahoo.de. Die Anmeldung ist erst mit erfolgter Anzahlung verbindlich. Für den Verein wird die Anmeldung erst mit einer schriftlichen Bestätigung – unter dem Vorbehalt des Rücktritts (Ziff. 6) – verbindlich. Der Anmelder haftet für alle auf seiner Anmeldung aufgeführten Personen und erkennt diese Teilnahmebedingungen an. Teilnehmer erkennen mit der Unterschrift bei der Anmeldung ab, dass sie sich den Anordnungen und den Weisungen der Fahrtenleiter unterwerfen. Bei Nichteinhaltung dieser Verbindlichkeiten verzichtet der Teilnehmer auf jeglichen Anspruch. Die Plätze/Zimmer werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben.

3. Leistungen: Grundlage ist die jeweilige Ausschreibung. Die Teilnehmer erhalten auf einer Vorbesprechung die Möglichkeit, auf den Verlauf der Fahrt Einfluss zu nehmen. Skikurse sind im Reisepreis nicht enthalten, es sei denn, es ist in der Ausschreibung angegeben. Die Unterbringung erfolgt in DZ/Mehrbettzimmern. Oft ist es nicht möglich, Teilnehmer in Zimmern gleicher Ausstattung/Qualität unterzubringen. Wir versuchen, diesen Nachteil im Wechsel mit anderen Maßnahmen auszugleichen. Einzelzimmer werden grundsätzlich mit Zuschlag versehen.

4. Zahlungen: mit der Anmeldung ist die Verpflichtung verbunden, die Anzahlung in Höhe von mindestens 30 % des Teilnehmerpreises zu leisten. Die Restzahlung hat mit Aushändigung des Sicherungsscheines, spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn ohne nochmalige Aufforderung zu erfolgen. Bei verspäteter Zahlung wird ein Mehrpreis von 10,-€ fällig. Bei Anmeldung innerhalb von 4 Wochen vor Reiseantritt ist die gesamte Teilnehmergebühr sofort fällig. Der Verein ist berechtigt, bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine des gebuchten Platz anderweitig zu vergeben. Dies entbindet den Anmelder jedoch nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

5. Fahrtrücktritt: Im Interesse des Reisenden und um Irrtümer zu vermeiden empfehlen wir dringend , den Rücktritt schriftlich zu erklären! Es entstehen folgende Kosten: Bis 30 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises, bis 15 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises, weniger als 15 Tage vor Reisebeginn 75% des Reisepreises. Ab 5. Tag vor Reisebeginn 100%, sofern nicht ausdrücklich anders im Programm beschrieben. Zusätzlich können Spesensatz, Telefon, Telegramm, Telefaxkosten sowie evtl. höhere Regressforderungen der Leistungsträger berechnet werden. Nichtabmeldung bzw. Nichtantreten der Reise = Rücktritt. Berechnungsgrundlage für die Stornogebühr ist der schriftliche Eingang des Rücktritts bei der Vereinsgeschäftsstelle (siehe Ziff. 2). Bei Rücküberweisung werden 10,-€ als Gebühren einbehalten. Erstattungen erfolgen nach Ende der Maßnahme. Wir sind berechtigt, die Veranstaltung aufgrund mangelnder Beteiligung, höherer Gewalt, Schneemangel u.ä. zu kündigen oder den Reiseablauf wesentlich zu ändern. Erforderliche Änderungen können von den Teilnehmern vor Ort mehrheitlich festgelegt werden.

6. Versicherungen: Unsere Leistungen enthalten den Versicherungsschutz des Landessportbundes nach dessen Bedingungen. Wir empfehlen die Überprüfung des eigenen Versicherungsschutzes.

7. Haftung: Die Haftung des Vereins beschränkt sich auf den Reisepreis. Ansprüche im Zusammen-hang mit der Reise/Maßnahme verjähren 6 Monate nach Ende der Maßnahme. Wir sind nicht für Schäden oder sonstige Ansprüche gegen unsere Leistungsträger, z.B. Busunternehmer, Liftbetreiber, haftbar.

8. Gebühren: Es gelten die bei Abschluss vereinbarten Gebühren. Gebührenänderungen sind bei Eintritt bestimmter Umstände (Wechselkursänderungen, Tarifänderungen, erhöhte Treibstoffkosten usw.) möglich. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.

9. Sonstiges: Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Pass, Visa, Devisen, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Bei der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine Daten entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz vom 27.01.1997 gespeichert und innerhalb der Sportorganisation verwandt werden.

10. Erfüllungsort: Leistungs- und Erfüllungsort ist Mülheim-Kärlich.